Was macht ein Bautechniker

Als Bautechniker werden die Staatlich geprüften Techniker der Fachrichtungen Hochbau und Tiefbau bezeichnet. Eine weitere Fachrichtung des Bautechnikers ist die Ausbautechnik, in dem der Trockenbau ein wichtiger Bestandteil ist. Als staatlich geprüfter Techniker übernimmt man die Koordination von Bauvorhaben oder die Überwachung der Baustelleneinrichtung sowie des laufenden Betriebs. Neben der Anfertigung von Bauzeichnungen und Bauplänen gehören auch die Erstellung von Kalkulationen sowie statische und bauphysikalische Berechnungen zum Aufgabengebiet des Bautechnikers. Als staatlich geprüfter Techniker ist man in verschiedenen Branchen eine gefragte Fachkraft. 

Zu beliebten Arbeitgebern gehören:

  • Architektur- und Ingenieurbüros
  • Bauunternehmen
  • Bauzulieferindustrie
  • öffentliche Verwaltung

Als Headhunter sucht S&You regelmäßig Experten im Bereich Technik für unterschiedlichste Branchen.

Zu den Soft Skills zählen eine zielorientierte Arbeitsweise, ein ausgeprägtes technisches und wirtschaftliches Verständnis, Zuverlässigkeit, hohe Verantwortungsbereitschaft, Eigeninitiative und Teamfähigkeit. Des Weiteren ist ein hohes Maß an Qualitäts-, Kosten- und Terminverständnis erforderlich, sowie gute Personalführungskompetenzen, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit.
Ein Beruf der eigentlich sowohl für Frauen als auch für Männer attraktiv ist und doch sind nur 1,5 Prozent der Beschäftigten im Baugewerbe weiblich. Immerhin gut ein Drittel ist in den Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros tätig. Durch den Fachkräftemangel stehen die Chancen für Frauen in der Baubranche Karriere zu machen sehr gut. Trotzdem werden diese Möglichkeiten viel zu wenig genutzt. Bei S&you sind wir immer auf der Suche nach qualifizierten Experten. Das Geschlecht ist für uns dabei völlig irrelevant. Auf dieser Seite wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint

 

Voraussetzungen für den Abschluss als staatlich geprüfter Bautechniker

Voraussetzung für die Weiterbildung zum staatlich geprüften Bautechniker ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem Bauberuf wie z.B.

  • Maurer
  • Betonbauer
  • Straßenbauer
  • Fliesenleger
  • Zimmermann
  • Trockenbaumonteu
  • Bauzeichner

oder eine sonstige abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis im Baubereich von mindestens 1,5 Jahren.

Aufstiegsmöglichkeiten als Bautechniker
Eine gute Möglichkeit für den nächsten Karriereschritt als Bautechniker ist eine Weiterbildung zum Bauleiter. Hierfür werden mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Meister oder Techniker vorausgesetzt. Als Bauleiter kontrolliert, überwacht und koordiniert man Bauarbeiten aller Art und ist in der Baustellenvorbereitung tätig.  Arbeit findet man meistens im Hochbau, Betonbau, Tiefbau oder Straßenbau. Möglich ist aber auch eine Anstellung als Bauleiter bei großen Bauträgern.

Weiterführendes Studium

Wer die Karriereleiter als Bautechniker noch weiter hoch klettern möchte, startet am besten mit einem Studium. Zum Beispiel könnte man Bauingenieurwesen studieren. In diesem Studiengang werden sowohl wissenschaftliche, als auch praktische Grundlagen der Planung, statischer Berechnung und Ausführung von Ingenieurbauten vermittelt. Die verschiedenen Bereiche Planung, Berechnung, Herstellung oder Betrieb von einem Bauwerk lassen den Arbeitsalltag sehr vielfältig werden und zusätzlich können Schwerpunkte wie Umwelt-, Lärm- oder Bodenschutz gesetzt werden.

 

Gehalt

Die Gehaltsspanne als Bautechniker (Hochbau) liegt zwischen 37.500 Euro und 53.900 Euro pro Jahr. 

Im Jahr 2019 erzielte das deutsche Bauhauptgewerbe einen Umsatz in Höhe von 135 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 hat sich der Gesamtumsatz nach einem Rückgang zu Beginn der Jahrtausendwende aktuell um rund das 1,5-fach erhöht.

Oftmals regelt der BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) die Lohngruppe und das daraus resultierende Gehalt. Hier werden auch Zuschläge, Mehrarbeit und Urlaubsansprüche geregelt.

 
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